Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreis Mettmann e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V.
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, Veranstaltungen und Jugendaktivitäten (nachfolgend "Veranstaltung") der DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist an die Erfüllung der in der Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise sind bis zum Anmeldeschluss an seminare@kreis-mettmann.dlrg.de zu schicken. Dies gilt auch für Anmeldungen auf der Warteliste. Bei nicht-fristgerechtem Einreichen der Nachweise wird die Anmeldung durch die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. storniert. Plätze, die hierdurch frei werden, kann die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. an Interessenten auf der Warteliste vergeben, der die Nachweise fristgerecht eingereicht hat.
Die Teilnahmegebühren werden spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. per Lastschriftverfahren eingezogen.
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei erreichter maximaler Teilnehmerzahl werden weitere Anmeldungen automatisch auf die Warteliste gesetzt. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung seitens der DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V.
Der Teilnehmer erhält spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eine E-Mail mit weiteren organisatorischen Hinweisen, falls die Ausschreibung nicht alle relevanten Informationen enthält oder es zu kurzfristigen Änderungen kommt.
Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. ist berechtigt, eine Anmeldung zu stornieren, wenn diese trotz einmaliger Erinnerung nicht vom Teilnehmer bis zum Anmeldeschluss bestätigt wurde. Die Erinnerung wird 1 Woche vor Anmeldeschluss verschickt.
Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. ist berechtigt, eine Anmeldung zu stornieren, wenn die Kostenübernahme trotz einmaliger Erinnerung bis zum Anmeldeschluss nicht geklärt ist. Sofern eine Gliederung die Anfrage auf Kostenübernahme nicht bearbeitet oder der Kostenübernahme nicht zustimmt, werden die Kosten dem Teilnehmer privat in Rechnung gestellt. Die Erinnerung wird 1 Woche vor Anmeldeschluss an den Teilnehmer und die Gliederung verschickt.
Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. ist berechtigt, einen Teilnehmer in besonderen Fällen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, z.B. durch permanente Störung der Veranstaltung und/oder des Betriebsablaufs. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht, auch nicht teilweise, erstattet.
Bei Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer muss schriftlich erfolgen.
Für kostenpflichtige Lehrgänge gelten folgende Stornierungsregelungen:
Für kostenfreie Lehrgänge gelten folgende Stornierungsregelungen:
Bei unentschuldigtem Fehlen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Angemeldete Teilnehmer, die nicht oder nur teilweise erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
Die Nichtanspruchnahme einzelner Lehrgangseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
Im Falle eines Ausfalls bzw. vorzeitigen Abbruchs einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wird die Teilnahmegebühr entweder vollständig (bei Absage) oder anteilig (bei vorzeitigem Abbruch) rückerstattet.
Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. kann nach Ablauf der Anmeldefrist eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl absagen. Darüber hinaus behält sich die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. vor, Veranstaltungen kurzrfristig abzusagen, z.B. aufgrund einer Absagewelle durch Teilnehmer oder kurzfristiger Erkrankung des Veranstaltungsleiters. Wird kein Ersatztermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen von Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. kann im Fall von höherer Gewalt eine Veranstaltung - auch noch am Tag des Veranstaltungsbeginns - absagen. Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. kann aufgrund von höherer Gewalt jederzeit eine mehrtägige Veranstaltung vorzeitig abbrechen. Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, einen Ersatztermin zu benennen.
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
In der Teilnahmegebühr sind enthalten die Veranstaltungsteilnahme, Getränke, Verpflegung gemäß Angaben in der Veranstlatungsausschreibung und - sofern vorhanden - veranstaltungsbegleitende Unterlagen. Eine Unterbringung bei mehrtägigen Veranstaltungen ist nicht enthalten.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen, z.B. Lehrgangsunterlagen, einverstanden.
Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. weist darauf hin, dass während der Veranstaltung Bild-, Film- und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese können zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte, Social Media u.ä.) verwendet werden.
Bei einzelnen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer zudem auf einem bereitgestellten Formular eine Einverständniserklärung hierzu abgeben. Die Einverständniserklärung gilt ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung und tritt nur durch eigenständige Unterschrift sowie im Falle von Minderjährigen zusätzlich der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten in Kraft. Sämtliche Einverständniserklärungen werden für einen eventuellen späteren Nachweis aufbewahrt.
Sämtliche Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. bzw. des Urheberrechteinhabers vervielfältigt werden.
Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. kann digital Unterlagen zu den Veranstaltungen bereitstellen.
Bei digitalen Veranstaltungen ist es den Teilnehmern untersagt, sowohl die Videokonferenz als Ganzes als auch die Bild- und Textinhalte mitzuschneiden oder anderweitig aufzunehmen.
Bei Gremiensitzungen in digitaler Form kann auf Antrag der Sitzungsleitung und/oder Protokollführung die Videokonferenz zur Protokollfertigung aufgezeichnet werden, sofern alle Teilnehmer dem zustimmen.
Sollte einer oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle des unwirksamen Punktes tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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