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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreis Mettmann e.V. findest du hier .

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Katastrophenschutz

 

Im Anschluss an die "Grundausbildung" als Rettungsschwimmer und Einsatzkraft im Wasserrettungsdienst besteht die Möglichkeit, an Ausbildungen im Bereich Katastrophenschutz teilzunehmen.

Die DLRG leistet entsprechende Einsätze aufgrund von

  • Naturereignissen und anthropogenen Umwelteinflüssen,
  • Extremwetterlagen,
  • Flächenbränden,
  • Hochwasser und Sturmfluten,
  • Massenanfall von Betroffenen.

Aufgabenbereiche im Rahmen der Katastrophenschutz für die Wasserrettung sind

  • Evakuierung überschwemmter Wohn- und Siedlungsgebiete,
  • Sicherung der Grundversorgung in überschwemmten Wohngebieten,
  • Deichsicherung,
  • Sicherung wassergefährdender Stoffe in überschwemmten Gebieten,
  • Unterstützung bei nicht wasserseitigen Einsätzen.

Nicht zuletzt aufgrund der Rheinlage hat der Katastrophenschutz im Bezirk einen hohen Stellenwert; und die Einsatzkräfte aus Monheim sowie einzelne Einsatzkräfte aus anderen Ortsgruppen waren auch schon zahlreiche Male bei Hochwassereinsätzen innerhalb und außerhalb von Nordrhein-Westfalen beteiligt.

Im Bezirk Kreis Mettmann ist folgendes KatS-Personal aufgestellt:

  • 1 Führungstrupp und 2 Bootstrupps (integriert in den WRZ-NRW)
  • 1 Mannschaftsfahrzeug und 2 Boote als Materialreserve

Unser Lehrgangsangebot Katastrophenschutz

Bei der Helfergrundausbildung handelt es sich um ein auf der Fachausbildung WRD (PO 411) folgendes Aufbaumodul "Grundlagen des Katastrophenschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr". Anschließend folgt noch eine praktische Übung zum Anwenden des Gelernten. Die Inhalte werden weitgehend durch landes- und bundesrechtliche Bestimmungen vorgegeben.

 

In der Helerfgrundausbildung erlernen die Teilnehmer:

  • DLRG im KatS
  • Führungslehre
  • Befehls- und taktische Zeichen
  • Einsatzlehre
  • KatS-Einheiten
  • Schutzziele
  • Einsatzstrukturen

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • entweder Fachausbildung WRD (PO 411) oder die Basiasubildung Einsatzdienste (PO 401) sowie das Aufbaumodul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (PO 402)
  • gültiges Rettungsschwimmabzeichen Silber (PO 152)
  • gültiger San-A-Nachweis (PO 331)
  • Nachweis über die körperliche Tauglichkeit

Dauer

  • 20 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten)
  • weitere Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) für die Praxisübung

Im Rahmen unserer Sanitätslehrgänge wird auch eine Unterweisung in Sonder- und Wegerechte gem. §§ 35/38 StVO durchgeführt. Diese muss - wie bei jeder Unterweisung - jährlich besucht werden, um für das Führen von Fahrzeugen mit Sondersignalanlage im Rahmen der Tätigkeiten der DLRG berechtigt zu sein.

 

Die Teilnehmer werden unterwiesen in:

  • Umfang und Anwendung von Sonder- und Wegerechten
  • berechtigte Personengruppen
  • Haftung
  • Fehlverhalten und Gefahrstellen

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besitz von mind. der Fahrerlaubnis Klasse B

Dauer

  • 1 Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Für das Führen und Arbeiten mit den bezirkseigenen Fahrzeugen (KdoW, MTF, MZB) ist neben der Unterweisung in die Sonder- und Wegerechte auch eine Kraftfahrerschulung vorgesehen. Für den Einsatz im Katastrophenschutz ist diese verpflichtend!

 

In der Kraftfahrerschulung lernen die Teilnehmer:

  • Führerscheinklassen
  • Was tun, wenn?
  • Gesetzeskunde
  • allgemeine und vorgeschriebene Abfahrtskontrollen (Theorie und Praxis)
  • Einweisertätigkeiten (Theorie und Praxis)
  • Einweisung und Umgang mit dem KdoW und dem MTF des Bezirks Kreis Mettmann (Theorie und Praxis)
  • Einweisung und Umgang mit dem Trailer und MZB des Bezirks Kreis Mettmann (Theorie und Praxis)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besitz von mind. der Fahrerlaubnis Klasse B

Dauer

  • 8 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten)

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