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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreis Mettmann e.V. findest du hier .
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Im Anschluss an die "Grundausbildung" als Rettungsschwimmer und Einsatzkraft im Wasserrettungsdienst besteht die Möglichkeit, an Ausbildungen im Bereich Katastrophenschutz teilzunehmen.
Die DLRG leistet entsprechende Einsätze aufgrund von
Aufgabenbereiche im Rahmen der Katastrophenschutz für die Wasserrettung sind
Nicht zuletzt aufgrund der Rheinlage hat der Katastrophenschutz im Bezirk einen hohen Stellenwert; und die Einsatzkräfte aus Monheim sowie einzelne Einsatzkräfte aus anderen Ortsgruppen waren auch schon zahlreiche Male bei Hochwassereinsätzen innerhalb und außerhalb von Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Im Bezirk Kreis Mettmann ist folgendes KatS-Personal aufgestellt:
Bei der Helfergrundausbildung handelt es sich um ein auf der Fachausbildung WRD (PO 411) folgendes Aufbaumodul "Grundlagen des Katastrophenschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr". Anschließend folgt noch eine praktische Übung zum Anwenden des Gelernten. Die Inhalte werden weitgehend durch landes- und bundesrechtliche Bestimmungen vorgegeben.
In der Helerfgrundausbildung erlernen die Teilnehmer:
Voraussetzungen
Dauer
Im Rahmen unserer Sanitätslehrgänge wird auch eine Unterweisung in Sonder- und Wegerechte gem. §§ 35/38 StVO durchgeführt. Diese muss - wie bei jeder Unterweisung - jährlich besucht werden, um für das Führen von Fahrzeugen mit Sondersignalanlage im Rahmen der Tätigkeiten der DLRG berechtigt zu sein.
Die Teilnehmer werden unterwiesen in:
Voraussetzungen
Dauer
Für das Führen und Arbeiten mit den bezirkseigenen Fahrzeugen (KdoW, MTF, MZB) ist neben der Unterweisung in die Sonder- und Wegerechte auch eine Kraftfahrerschulung vorgesehen. Für den Einsatz im Katastrophenschutz ist diese verpflichtend!
In der Kraftfahrerschulung lernen die Teilnehmer:
Voraussetzungen
Dauer
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