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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreis Mettmann e.V. findest du hier .

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Bootswesen

 

Als Hilfsorganisation auf, im und am Wasser ist das Boot zentrales Einsatzmittel. Mit einem Motorrettungsboot (MRB) kann der Einsatz optimiert werden. Die Legitimation zum Führen eines MRB ist der DLRG-Bootsführerschein.

DLRG-Bootsführer A werden überall dort eingesetzt, wo die DLRG ihren Dienst an Binnengewässern verrichtet. Ihre Aufgabe ist es, Erholungssuchende und Wassersportler am, im und um das Wasser zu schützen und im Notfall zu retten sowie ihre Boote bzw. Sportgeräte zu bergen. Hierzu werden während des Wasserrettungsdienstes regelmäßige Kontrollfahrten durchgeführt. Befinden sich Schwimmer in Notlagen, ist die Aufgabe des Bootsführers, das Motorrettungsboot und die Besatzung zur Unfallstelle zu bringen, um den Schwimmer zu retten. Bei vermissten Personen im Wasser haben die DLRG-Bootsführer den Auftrag, gemeinsam mit Einsatztauchern und Taucheinsatzführern Personensuchen nach vorgegebenen Suchschemata durchzuführen.

Auch für die technische Hilfleistung für in Not befindliche Motorboote, Surfer oder Segelboote sind sie ausgebildet. Durch den umfassenden Ausbildungsteil Motorenkunde sind mechanische und motortechnische Abläufe bekannt und kleinere technische Defekte können mit einfachen Mitteln behoben werden. Im Rahmen des Ausbildungsteils Segel- und Surfbrettbergung lernen die Bootsführer die entsprechenden Maßnahmen.

Unser Lehrgangsangebot Bootswesen

In diesem Vorbereitungslehrgang geht es um die vorrangig theoretische, teils aber auch praktische Vorbereitung auf die Prüfung für den DLRG-Bootsführerschein A. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen DLRG-Boote in der Binnenschifffahrt (Flüsse, Seen) geführt werden. Die Prüfung wird durch den Landesverband Nordrhein immer im Frühjahr und Herbst eines Jahres durchgeführt. Somit ist es möglich, in einem Jahr den Vorbereitungslehrgang zu besuchen und dann im folgenden Jahr zwei Gelegenheiten zur Prüfung (falls nötig auch zur Nachprüfung) zu haben.

 

Die Teilnehmer lernen in diesem Vorbereitungslehrgang:

  • rechtliche Grundlagen, Versicherungen
  • Dokumente und Zeugnisse
  • verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG-Boote im Einsatz
  • Hilfeleistungen und besondere Einsätze
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 17 Jahre (ab 3 Monate vor dem 18. Geburtstag darf die Prüfung abgelegt werden)
  • gültiges Rettungsschwimmabzeichen Silber (PO 152)
  • Basisausbildung Einsatzdienste (PO 401)
  • Aufbaumodul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (PO 402)
  • Aufbaumodul Einsatz in Küstengewässern (PO 404)
  • Nachweis über mind. zwei Jahre Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mind. ein Jahr im Bootswesen
  • Nachweis über die körperliche und geistige Tauglichkeit
  • mind. 15 Fahrstunden - ACHTUNG: die Inhalte dieser 15 Pflichtfahrstunden sind durch die AV vorgegeben!

Da die Prüfung auf dem Rhein absolviert wird, empfehlen wir den Teilnehmern dringend, die Fahrstunden auch dort zu sammeln.

Dauer

  • 50 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) Ausbildung
  • mind. 15 Fahrstunden (je 45 Minuten)
  • mind. 2 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) Prüfung

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