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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreis Mettmann e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen (Stand: 30.01.2024)

 

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V.

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, Veranstaltungen und Jugendaktivitäten (nachfolgend "Veranstaltung") der DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V.

 

Anmeldung

  • Anmeldungen erfolgen ausschließlich online. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung durch einen Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen und an die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. zurücksenden, spätestens aber zu Beginn der Veranstaltung abgeben.
  • In der Ausschreibung ist grundsätzlich eine Anmeldefrist angegeben; i.d.R. beträgt diese vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anmeldefristen sind einzuhalten.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist an die Erfüllung der in der Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise sind bis zum Anmeldeschluss an seminare@kreis-mettmann.dlrg.de zu schicken. Dies gilt auch für Anmeldungen auf der Warteliste. Bei nicht-fristgerechtem Einreichen der Nachweise kann die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. den Platz an einen anderen Interessenten auf der Warteliste vergeben, der die Nachweise fristgerecht eingereicht hat.

 

Zahlung

Die Teilnahmegebühren werden spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei erreichter maximaler Teilnehmerzahl werden weitere Anmeldungen automatisch auf die Warteliste gesetzt. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung seitens der DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V.

Der Teilnehmer erhält spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eine E-Mail mit weiteren organisatorischen Hinweisen, falls die Ausschreibung nicht alle relevanten Informationen enthält oder es zu kurzfristigen Änderungen kommt.

Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. ist berechtigt, einen Teilnehmer in besonderen Fällen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, z.B. durch permanente Störung der Veranstaltung und/oder des Betriebsablaufs. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht, auch nicht teilweise, erstattet.

 

Rücktrittsbedingungen

Bei Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer hat eine schriftliche Mitteilung zu erfolgen. Bei Stornierung bis zur Anmeldefrist werden bereits geleistete Zahlungen von Teilnahmegebühren zurückerstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. Bei Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet, sofern nicht bis spätestens 3 Tage nach Veranstaltungsende ein ärztliches Attest vorliegt. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Bei unentschuldigtem Fehlen wie eine Ausfallgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Angemeldete Teilnehmer, die nicht oder nur teilweise erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

Die Nichtanspruchnahme einzelner Lehrgangseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

Im Falle eines Ausfalls bzw. vorzeitigen Abbruchs einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wird die Teilnahmegebühr entweder vollständig (bei Absage) oder anteilig (bei vorzeitigem Abbruch) ohne Berechnung der Bearbeitungsgebühr rückerstattet.

 

Absage der Veranstaltung

Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, z.B. aufgrund von zu wenig Anmeldungen oder kurzfristiger Erkrankung des Veranstaltungsleiters. Wird kein Ersatztermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen von Teilnahmegebühren ohne Abzug der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. kann im Fall von höherer Gewalt eine Veranstaltung - auch noch am Tag des Veranstaltungsbeginns - absagen. Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. kann aufgrund von höherer Gewalt jederzeit eine mehrtägige Veranstaltung vorzeitig abbrechen. Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, einen Ersatztermin zu benennen.

 

Reisekosten

Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

 

Verpflegung und Unterbringung

In der Teilnahmegebühr sind enthalten die Veranstaltungsteilnahme, Getränke und - sofern vorhanden - veranstaltungsbegleitende Unterlagen. Nicht enthalten ist weitere Verpflegung, sofern in der Veranstaltungsausschreibung keine anderen Angaben gemacht sind. Eine Unterbringung bei mehrtägigen Veranstaltungen ist nicht enthalten.

 

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen, z.B. Lehrgangsunterlagen, einverstanden.

 

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. weist darauf hin, dass während der Veranstaltung Bild-, Film- und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese können zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte, Social Media u.ä.) verwendet werden.

Bei einzelnen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer zudem auf einem bereitgestellten Formular eine Einverständniserklärung hierzu abgeben. Die Einverständniserklärung gilt ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung und tritt nur durch eigenständige Unterschrift sowie im Falle von Minderjährigen zusätzlich der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten in Kraft. Sämtliche Einverständniserklärungen werden für einen eventuellen späteren Nachweis aufbewahrt.

 

Unterlagen zu Veranstaltungen sowie Urheberrecht

Sämtliche Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. bzw. des Urheberrechteinhabers vervielfältigt werden.

Die DLRG Bezirk Kreis Mettmann e.V. stellt per DLRG-Cloud Unterlagen zu den Veranstaltungen zur Verfügung. Der notwendige Benutzername und das Passwort wird den Teilnehmern in der Regel mit den organisatorischen Punkten am ersten Veranstaltungstag mitgeteilt. Das Passwort wird spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsende geändert.

Bei digitalen Veranstaltungen ist es den Teilnehmern untersagt, sowohl die Videokonferenz als Ganzes als auch die Bild- und Textinhalte mitzuschneiden oder anderweitig aufzunehmen.

Bei Gremiensitzungen in digitaler Form kann auf Antrag der Sitzungsleitung und/oder Protokollführung die Videokonferenz zur Protokollfertigung aufgezeichnet werden, sofern alle Teilnehmer dem zustimmen.

 

Salvatorische Klausel

Sollte einer oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle des unwirksamen Punktes tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

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